KomplementärTherapie

KomplementärTherapie kurz erklärt

Wie der Name schon sagt, sind die unter KomplementärTherapie laufenden Methoden ergänzend zur Schulmedizin zu verstehen.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im September 2015 die Prüfungsordnung zur Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten genehmigt. Seit dem 09.09.2015 können Praktizierende einer Methode der KomplementärTherapie (KT) somit über die Höhere Fachprüfung (HFP) ein eidgenössisches Diplom erlangen.

Von der OdA KT akkreditierte Ausbildungen in einer Methode der KomplementärTherapie führen zum Branchenzertifikat (BZ) OdA KT. Dieser Branchenabschluss ist eine der Zulassungsbedingungen zur HFP.

KomplementärTherapeuten fördern ganzheitlich die Genesung von Menschen mit Beschwerden, mit Befindlichkeits- und Leistungsbeeinträchtigungen, mit Erkrankungen sowie von Menschen in der Rehabilitation.

KomplementärTherapie sieht Genesung als ein Geschehen, das von individuellen Faktoren abhängig ist und die Wechselwirkung von Körper, Seele und Geist umfasst. Komplementärtherapeutisches Handeln erfolgt methoden-, körper- und prozesszentriert und interaktiv. Ziele sind die Stärkung der Selbstregulation, die Förderung der Selbstwahrnehmung und die Stärkung der Genesungskompetenz.

(Quelle: OdA KT)